Leistungen · Wiesbaden & Rhein-Main
Die rechtliche Frage erkennen. Den nächsten Schritt festlegen.
Ihr Rechtsanwalt als externer Datenschutzbeauftragter – mit über 20 Jahren Erfahrung im Datenschutzrecht und einem klaren Blick auf den Alltag Ihres Unternehmens.
Laufende Betreuung
Welche Aufgabe steht bei Ihnen an?
Sie bringen einen betrieblichen Vorgang mit. Wir prüfen, welche Datenschutzfragen sich daraus ergeben und welche Informationen für eine belastbare Einordnung erforderlich sind. Die vereinbarte Betreuung deckt wiederkehrende Aufgaben ebenso ab wie einzelne neue Fragestellungen.
Externer DSB: die Rolle festlegen
Zu Beginn klären wir den Auftrag, die Kontaktpersonen und den Zugang zu benötigten Informationen. Das schafft eine eindeutige Grundlage für die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter.
Bestand prüfen: den Überblick gewinnen
Welche Anwendungen, Datenflüsse und Unterlagen gibt es? Wir führen die Informationen zusammen und benennen Punkte, die näher betrachtet werden müssen.
Organisation aufbauen: Wege verkürzen
Eine Frage soll nicht zwischen Abteilungen liegen bleiben. Wir beraten dazu, wer Informationen zusammenträgt, wer Entscheidungen vorbereitet und wie Rückfragen den richtigen Ansprechpartner erreichen.
Verarbeitungsverzeichnis: Vorgänge beschreiben
Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist nur hilfreich, wenn es zum Betrieb passt. Wir begleiten die Erfassung von Zwecken, Datenkategorien und beteiligten Stellen und prüfen die Beschreibungen.
Auftragsverarbeitung: Beziehungen einordnen
Beim Einsatz externer Anbieter prüfen wir die datenschutzrechtliche Rollenverteilung und die dazugehörigen Vertragsunterlagen. Offene Punkte werden konkret benannt.
Schutzmaßnahmen: Anforderungen begründen
Gemeinsam mit Ihren IT- und Prozessverantwortlichen betrachten wir technische und organisatorische Maßnahmen. Wir beraten dazu, wie Auswahl und Dokumentation rechtlich eingeordnet werden können.
Schulungen: typische Situationen durchgehen
Mitarbeitende sollen die Bedeutung des Datenschutzes für ihre eigene Aufgabe verstehen. Deshalb beziehen wir konkrete Situationen und Fragen aus dem Betrieb in die Vermittlung ein.
Betroffenenrechte: Anfragen richtig zuordnen
Eine Auskunfts- oder Löschungsanfrage wirft oft Folgefragen auf: Wo liegen die Informationen, wer muss beteiligt werden und was ist bei der Antwort zu beachten? Wir begleiten diese Einordnung.
Datenschutzverletzungen: Sachverhalte aufklären
Welche Daten und Personen könnten betroffen sein? Welche Umstände sind bekannt? Wir helfen, den Sachverhalt geordnet zu erfassen und daraus erforderliche Schritte abzuleiten.
Neue Projekte: frühzeitig Fragen stellen
Bevor eine Anwendung oder ein neuer Prozess eingeführt wird, beraten wir die beteiligten Personen zu den datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten – etwa bei Personal- oder Kundenprozessen.
Aufsichtsbehörden: Antworten vorbereiten
Bei einer behördlichen Rückfrage unterstützen wir die fachliche Prüfung, das Zusammenstellen relevanter Informationen und die Abstimmung der weiteren Kommunikation.
Laufende Betreuung: Veränderungen aufnehmen
Ein Anbieterwechsel oder eine neue Zuständigkeit kann Anpassungen auslösen. Im vereinbarten Austausch betrachten wir solche Änderungen und die daraus entstehenden Aufgaben.
Zusammenarbeit mit klaren Zuständigkeiten
Wir beraten. Sie behalten den Überblick.
Wir stimmen Aufgaben, Ansprechpartner und Umfang der Betreuung vor Beginn der Zusammenarbeit ab. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den zuständigen Personen in Ihrem Unternehmen.
Unsere anwaltliche Perspektive hilft, Datenschutzfragen in ihren rechtlichen und betrieblichen Zusammenhängen einzuordnen. Dabei fließen über 20 Jahre Erfahrung im Datenschutzrecht ein.
Welche Leistungen erforderlich sind und in welchem Umfang die Betreuung erfolgt, besprechen wir anhand Ihrer Organisation. Ein Angebot folgt auf die Klärung Ihres Bedarfs.
Datenschutz im Arbeitsalltag
Schutzmaßnahmen wirken, wenn Menschen sie mittragen.
Eine E-Mail an den falschen Empfänger, eine unbedachte Freigabe oder eine ungeklärte Zugriffsberechtigung: Oft entscheidet der nächste Handgriff darüber, ob ein Schutzkonzept im Alltag trägt. Verständliche Unterweisungen machen Beschäftigte mit den Regeln vertraut, die für ihre Aufgaben wichtig sind.
Wir betrachten Sensibilisierung und Schulung als festen Bestandteil einer tragfähigen Datenschutzorganisation. Inhalte, Wiederholungen und Nachweise sollten zu den Tätigkeiten, Risiken und Veränderungen im Unternehmen passen. So bleiben technische und organisatorische Maßnahmen nicht nur eine Beschreibung auf dem Papier.
Die rechtliche Einordnung folgt insbesondere Art. 32 DSGVO; Art. 39 Abs. 1 Buchst. b DSGVO erfasst die Überwachung der Sensibilisierung und Schulung der beteiligten Mitarbeiter. Welche Unterweisungen im Betrieb benötigt werden, klären wir im Rahmen der Betreuung.
Rechtsgrundlage: Art. 32 und 39 DSGVO.
Ihr nächster Schritt
Reden wir über Ihren Datenschutz.
Ein persönliches Gespräch schafft Klarheit über Ihren Bedarf und die mögliche Zusammenarbeit.